Anbaugebiet
Im Jahr 2009 wurde das Schutzkonsortium des Prosecco D.O.C. infolge einer kleinen „Revolution“ gegründet, die einen der Spitzenweine der italienischen Önologie betraf. Der Prosecco, der im Gebiet Conegliano-Valdobbiadene angebaut wird, hat die D.O.C.G.-Anerkennung erhalten, die die Qualität und lange Tradition dieses einzigartigen Weins ausgehend von seiner Verbindung mit dem Territorium bezeugt. In diesem Zusammenhang wurde es erforderlich, den Prosecco, der traditionell zwischen Venetien und Friaul-Julisch Venetien abgebaut wird, mit der geschützten Ursprungsbezeichnung D.O.C. vor Konkurrenz und Fälschungen zu schützen. Daraus folgte die Änderung der Bezeichnung des Prosecco D.O.C.; diese bezieht sich nun nicht mehr auf die Rebsorte, die ja in der ganzen Welt angebaut werden kann, sondern auf den Wein an sich. Der neue Name der Rebsorte lautet daher „Glera“, während sich nur der im D.O.C.-Bereich produzierte Wein „Prosecco“ nennen darf. Das Anbaugebiet umfasst neun Provinzen zwischen Venetien und Friaul-Julisch Venetien: (Treviso, Padua, Venedig, Vicenza, Belluno, Pordenone, Görz, Triest und Udine) und ist das größte D.O.C.-Gebiet Italiens nach territorialer Ausdehnung. Die neue D.O.C.-Bezeichnung ersetzt daher die früheren typischen geografischen I.G.T.-Angaben (Prosecco Colli Trevigiani, Prosecco Marca Trevigiana, Prosecco del Veneto, Prosecco Alto Livenza, Prosecco delle Venezie) und fasst sie in einem einzigen Anbaugebiet zusammen. Für die Provinzen Treviso und Triest sieht die Bezeichnung außerdem die Möglichkeit vor, das Ursprungsgebiet der Trauben genauer anzugeben. Eine Anbaufläche von 20.000 Hektar, über 10.000 Produzenten sowie 240 Millionen produzierte Flaschen im Jahr 2013: Mit diesen Zahlen stellt sich das neue Consorzio Prosecco D.O.C. den Herausforderungen der internationalen Märkte, wobei es auf die Bekanntheit und Qualität eines Weines setzt, der keinen Vergleich scheut. Das offizielle Logo erinnert an eine Sonne aus 9 Weingläsern, die für die einzigen neun italienischen Provinzen stehen, in denen der Prosecco D.O.C. produziert werden darf. Eine bedeutende Entscheidung für die Hersteller, die sich dem Konsortium anschließen, ist die Wahl der Abbringung der staatlichen Banderole, die einzig für D.O.C.G.-Weine (Weine mit kontrollierter und garantierter Ursprungsbezeichnung) obligatorisch ist: Es handelt sich also um eine freiwillige Wahl zum zusätzlichen Schutz der Qualität des Produktes, die durch die alphanumerische Kennnummer zertifiziert wird, mit der die gesamte Produktionskette nachverfolgt und Panscherei bekämpft werden kann. Die Banderole des Ministeriums wird seit dem 1. Januar 2012 an allen Flaschen angebracht, die in den Handel kommen.