Consorzio Tutela Vino
Prosecco

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Anbaugebiet

Im Jahr 2009 wurde das Schutzkonsortium des Prosecco D.O.C. infolge einer kleinen „Revolution“ gegründet, die einen der Spitzenweine der italienischen Önologie betraf. Der Prosecco, der im Gebiet Conegliano-Valdobbiadene angebaut wird, hat die D.O.C.G.-Anerkennung erhalten, die die Qualität und lange Tradition dieses einzigartigen Weins ausgehend von seiner Verbindung mit dem Territorium bezeugt. In diesem Zusammenhang wurde es erforderlich, den Prosecco, der traditionell zwischen Venetien und Friaul-Julisch Venetien abgebaut wird, mit der geschützten Ursprungsbezeichnung D.O.C. vor Konkurrenz und Fälschungen zu schützen. Daraus folgte die Änderung der Bezeichnung des Prosecco D.O.C.; diese bezieht sich nun nicht mehr auf die Rebsorte, die ja in der ganzen Welt angebaut werden kann, sondern auf den Wein an sich. Der neue Name der Rebsorte lautet daher „Glera“, während sich nur der im D.O.C.-Bereich produzierte Wein „Prosecco“ nennen darf. Das Anbaugebiet umfasst neun Provinzen zwischen Venetien und Friaul-Julisch Venetien: (Treviso, Padua, Venedig, Vicenza, Belluno, Pordenone, Görz, Triest und Udine) und ist das größte D.O.C.-Gebiet Italiens nach territorialer Ausdehnung. Die neue D.O.C.-Bezeichnung ersetzt daher die früheren typischen geografischen I.G.T.-Angaben (Prosecco Colli Trevigiani, Prosecco Marca Trevigiana, Prosecco del Veneto, Prosecco Alto Livenza, Prosecco delle Venezie) und fasst sie in einem einzigen Anbaugebiet zusammen. Für die Provinzen Treviso und Triest sieht die Bezeichnung außerdem die Möglichkeit vor, das Ursprungsgebiet der Trauben genauer anzugeben. Eine Anbaufläche von 20.000 Hektar, über 10.000 Produzenten sowie 240 Millionen produzierte Flaschen im Jahr 2013: Mit diesen Zahlen stellt sich das neue Consorzio Prosecco D.O.C. den Herausforderungen der internationalen Märkte, wobei es auf die Bekanntheit und Qualität eines Weines setzt, der keinen Vergleich scheut. Das offizielle Logo erinnert an eine Sonne aus 9 Weingläsern, die für die einzigen neun italienischen Provinzen stehen, in denen der Prosecco D.O.C. produziert werden darf. Eine bedeutende Entscheidung für die Hersteller, die sich dem Konsortium anschließen, ist die Wahl der Abbringung der staatlichen Banderole, die einzig für D.O.C.G.-Weine (Weine mit kontrollierter und garantierter Ursprungsbezeichnung) obligatorisch ist: Es handelt sich also um eine freiwillige Wahl zum zusätzlichen Schutz der Qualität des Produktes, die durch die alphanumerische Kennnummer zertifiziert wird, mit der die gesamte Produktionskette nachverfolgt und Panscherei bekämpft werden kann. Die Banderole des Ministeriums wird seit dem 1. Januar 2012 an allen Flaschen angebracht, die in den Handel kommen.

Eigenschaften und Typen des Weins

Seine konsolidierte und ruhmreiche Tradition hat dem Prosecco zu weltweiter Beliebtheit verholfen. In der Region Venetien wird er vor allem in den Hügelgebieten von Treviso, aber auch in den Provinzen Padua und Vicenza sowie in einigen Gebieten der Ebene angebaut. Was den Prosecco so begehrt und geschätzt bei einer breiten Zielgruppe macht, sind seine Vielseitigkeit bei der Kombination mit Speisen, sein weicher und frischer Geschmack sowie sein Duft, der je nach Sorte von fruchtigen bis hin zu blumigen Noten reicht: Obst, Apfel, Birne aber auch Zitrusfrüchte, Mandel, Honig und ein reiches Bouquet blumiger Aromen. Die Trauben, die zur Vinifikation des Weins mit der kontrollierten Ursprungsbezeichnung „Prosecco“ bestimmt sind, müssen einen natürlichen Mindestalkoholgehalt von 9,5 % Vol. gewährleisten. Die Trauben, die zur Vinifikation des Weins mit der kontrollierten Ursprungsbezeichnung „Prosecco Spumante“ (Schaumwein) und „Prosecco Frizzante“ (Perlwein) bestimmt sind, müssen einen natürlichen Mindestalkoholgehalt von 9 % Vol. gewährleisten, vorausgesetzt, dass der Bestimmungszweck der zu verarbeitenden Trauben ausdrücklich in den offiziellen Unterlagen des Weinkellers und in der jährlichen Erklärung der Trauben angegeben wird. Es sind vor allem die Bläschen in den beiden vom Regelwerk vorgesehenen Versionen „Spumante“ und „Frizzante“, die den Erfolg dieses Weins ausmachen. Ein Wein, den die Produzenten aus Venetien und Friaul-Julisch Venetien mit der D.O.C.-Bezeichnung auf dem gesamten Territorium, das historisch dem Prosecco gewidmet ist, schützen wollten. Der Typ „Spumante“ darf ausschließlich durch natürliche Gärung im Druckbehälter mithilfe von Mosten oder Weinen aus Trauben von Rebsorten hergestellt werden, die vom Regelwerk vorgesehen sind. Diese Art muss in den Versionen „brut“, „extra dry“, „dry“ und „demisec“ vertrieben werden. Der Typ „Frizzante“ darf ausschließlich durch natürliche Gärung in der Flasche oder im Druckbehälter mithilfe von Mosten oder Weinen aus Trauben von Rebsorten hergestellt werden, die vom Regelwerk vorgesehen sind. Der maximale Ertrag der Traube darf nicht über 70 % liegen, d. h. aus 100 Kilogramm Trauben darf man höchstens 70 Liter Wein gewinnen. Sollte der Ertrag den genannten Höchstwert überschreiten, jedoch bei höchstens 80 % liegen darf, so hat die überschüssige Menge kein Anrecht auf die Ursprungsbezeichnung. Sollte der Ertrag der Trauben sogar über 80 % liegen, verfällt das Recht auf die kontrollierte Ursprungsbezeichnung für das gesamte Produkt. Die Vorgänge der Vinifikation, einschließlich jener zur Schaum- und Perlweinbereitung, d. h. die önologischen Techniken für die Bildung und Stabilisierung der Perlage, die Süßung bei den Versionen, bei denen sie zulässig ist, sowie die Vorgänge zum Abfüllen in Flaschen und Verpacken des Weins müssen in dem vom Regelwerk festgelegten D.O.C.-Gebiet vorgenommen werden. Dennoch können – unter Berücksichtigung der traditionellen Herstellungsbedingungen – die Vorgänge zur Produktion der Versionen „Prosecco Spumante“ und „Prosecco Frizzante“ sowie die zugehörige Abfüllung in Flaschen auch in Produktionsniederlassungen mit Sitz in Provinzen erfolgen, die an das Anbaugebiet angrenzen. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Sondergenehmigung, die nach Zustimmung durch die Regionen Venetien und Friaul-Julisch Venetien durch das italienische Landwirtschaftsministerium erteilt wird. Um diese zu erhalten muss der Produzent einen begründeten Antrag einreichen, dem er Unterlagen beifügt, die die kontinuierliche Anwendung der traditionellen Verfahren seit mindestens 5 Weinwirtschaftsjahren vor Inkrafttreten des Regelwerks belegen. Traditionell werden zum Abfüllen der einzelnen Weinarten unterschiedliche Flaschen verwendet: die Schlegelflasche oder die Burgunderflasche für den Stillwein (Tranquillo), die Champagnerflasche für den Perlwein (Frizzante) und die klassische Prosecco-Flasche für den Schaumwein (Spumante). Für die Verpackung von Perl- und Schaumweinen dürfen ausschließlich traditionelle Glasflaschen verwendet werden, deren Farbe von Weiß über Gelb und Grün bis hin zu Braun und Grauschwarz in unterschiedlichen Farbtönen und Intensitäten reichen kann. Nachdem er zertifiziert wurde (und die Kontrolle bestanden hat), kann der Wein mit der Bezeichnung „Prosecco DOC“ und der staatlichen Banderole als Garantie für den Verbraucher vertrieben werden. Der Prosecco muss unbedingt in Flaschen abgefüllt und darf nicht in anderen Behältern in den Handel gebracht werden.

Trauben

  • GLERA

  • PINOT GRIGIO

  • VERDISO

  • PERERA

  • GLERA LUNGA

Wein mit der kontrollierten Ursprungsbezeichnung „Prosecco“ muss aus Trauben gewonnen werden, die von Weinbergen stammen, auf denen die Rebsorte Glera angebaut wird. Dabei handelt es sich um eine autochthone Rebsorte aus dem Nordosten Italiens. Bei der Herstellung können innerhalb des Betriebs eine oder mehrere der folgenden Rebsorten hinzugefügt werden, deren Anteil insgesamt höchstens 15 % betragen darf: Verdiso, Bianchetta Trevigiana, Perera, Glera Lunga, Chardonnay, Weißburgunder, Grauburgunder und Spätburgunder (weiß vinifiziert), geeignet für den Anbau im Anbaugebiet der Trauben. Die Weinlese ist ein entscheidender Moment, der vom Schutzkonsortium überwacht wird, das den Reifegrad der Trauben und die Ernte in den verschiedenen Gebieten kontrolliert. Die normgerechte Pressung erfolgt mit Maschinen, die ein schonendes Pressen der Weinbeeren gestatten, wodurch nur der Vorlaufmost aus dem Herzen der Beere austritt. Nach dem Pressen lässt man den trüben Most bei einer Temperatur von 5°-10° C in Stahlwannen ruhen. Nach etwa 10-12 Stunden wird der klare Teil des Mostes von den Ablagerungen getrennt und anschließend wird die Gärung gestartet. Die Vinifikation erfolgt mithilfe von Hefen, die eine alkoholische Gärung hervorrufen. Sie wird in Stahlwannen bei einer konstanten Temperatur von 16°-18° C durchgeführt und dauert etwa 15-20 Tage. Nach einer sorgfältigen Verkostung erfolgt nun der Verschnitt der verschiedenen, im Weinkeller vorhandenen Partien der Basisweine, die bis zu diesem Zeitpunkt nach Herkunft, Zeitpunkt der Weinlese und organoleptischen Eigenschaften getrennt behandelt wurden. Die Anteile werden dabei präzise so bestimmt, dass ein perfektes Gleichgewicht zwischen allen Komponenten erreicht wird.

PROSECCO

Farbe: Strohgelb;

Duft: fein, charakteristisch, fruchtig, typisch nach den Trauben, aus denen er hergestellt ist;

Geschmack: trocken bis lieblich, frisch und charakteristisch;

Mindestgesamtalkoholgehalt in Vol.:: 10,5% Vol.;

Speiseempfehlung: Vorspeisen mit Fisch, Gemüse, Nudel- und Reisgerichte mit Meeresfrüchten, im Ofen gegarter Fisch, zum vollständigen Menü.

PROSECCO SPUMANTE

Farbe: Strohgelb, mehr oder weniger intensiv, brillant;

Duft: fein, charakteristisch, fruchtig, typisch nach den Trauben, aus denen er hergestellt ist;

Geschmack: von brut bis demi-sec (halbtrocken), frisch und charakteristisch;

Mindestgesamtalkoholgehalt in Vol.:: 11 % Vol.;

Speiseempfehlung: Vorspeisen, Desserts und Gebäck.

Schaum: Blüten und weißes Obst;

PROSECCO FRIZZANTE

Farbe: Strohgelb, mehr oder weniger intensiv, brillant;

Duft: fein, charakteristisch, fruchtig, typisch nach den Trauben, aus denen er hergestellt ist;

Geschmack: trocken bis lieblich, frisch und charakteristisch;

Mindestgesamtalkoholgehalt in Vol.:: 10,5% Vol.;

Speiseempfehlung: Vorspeisen und einfache Nudel- und Reisgerichte, auch mit Fisch.

Schaum: deutliche Bläschenentwicklung;

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