Anbaugebiet
Die Seele des D.O.C. Lessini Durello ist die autochthone Rebsorte Durella, die bereits in der Urzeit auf diesem Territorium vorhanden war, wie Funde von Fossilien von Vorfahren der aktuellen Weinrebe (Vitis vinifera) in Vestenanova di Bolca im oberen Alpone-Tal zeigen. Dank einer umfassenden historischen Dokumentation ist es gelungen, sein Vorhandensein mindestens zwei Jahrhunderte zurückzuverfolgen – vorausgesetzt, man erklärt die Identifizierung des Durello im antiken Gebiet „Occhio di Pernice“ für gültig, das von Gelehrten wie Alcanti und Maccà um 1750 erwähnt wurde. Anhand einiger Quellen lässt sich der Durello jedoch sogar bis ins 13. Jahrhundert zurückverfolgen; so wurde er vermutlich als durasena im Statut der Gemeinde von Costozza im Jahr 1292 benannt. Nähert man sich hingegen weiter dem moderneren Zeitalter, so finden wir Quellen zur Verbreitung der Rebsorte im aktuellen Anbaugebiet in den Schriften von Historikern wie denen des Grafen Giulio da Schio. Sie berichten vom Wein Durello als einer Rebsorte, die „zuckersüße Trauben“ schenkt und auf den Hügeln von Arzignano weit verbreitet ist. Das Gebiet von Lessini ist ein Hügel- und Berggebiet mit günstigen Anbaubedingungen, das zwei Provinzen umfasst: Verona und Vicenza. Im Jahr 1987 entstand das D.O.C.-Gebiet Lessini Durello zum Schutz eines Weins, der vorrangig aus typischen Rebsorten aus dieser Gegend gewonnen wird (Dekret des Präsidenten der ital. Republik vom 25.06.1987, das nach der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 09.11.1988 in Kraft getreten ist). Nach 10‑jährigem Bestehen der geschützten Ursprungsbezeichnung wurden die Produzenten des Lessini Durello dann unter der einzigen Flagge des Schutzkonsortiums vereint. Mit dem Ministerialdekret der nationalen Agrar- und Agrarindustriepolitik vom 7. November 2000 wird das Statut des Konsortiums zum Schutz des Weins „Lessini Durello” D.O.C.“ verabschiedet, dem damit der Auftrag zur Ausübung der Schutz-, Erschließungs- und allgemeinen Aufgaben zur Pflege der Interessen im Zusammenhang mit der zugehörigen D.O.C.-Bezeichnung erteilt wird. Das Anbaugebiet, das sich über etwa 20.000 ha erstreckt, umfasst in der Provinz Verona das gesamte Territorium der Gemeinden Vestenanova und San Giovanni Ilarione und teilweise das der Gemeinden Montecchia di Crosara, Roncà, Cazzano di Tramigna, Tregnago und Badia Calavena; in der Provinz Vicenza das gesamte Territorium der Gemeinden Arzignano, Castelgomberto, Chiampo, Brogliano, Gambugliano und Trissino und teilweise das der Gemeinden Cornedo, Costabissara, Gambellara, Isola Vic., Malo, Marano Vic., Montecchio Maggiore, Montorso Vic., Nogarole Vic., S.Vito di Leguzzano, Schio und Zermeghedo.